Kat. B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500kg und höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz
– Nothelferausweis
– Basistheorieprüfung
– Lernfahrausweis (24 Monate gültig)
– Verkehrskundeunterricht
– Praktische Prüfung
Kat. A1 (ab 16 Jahren)
Motorrad mit einem Hubraum von höchstens 50cm3
(bei Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Beschränkung auf 50cm3 automatisch aufgehoben)
Voraussetzung:
– Nothelferausweis
– Basistheorieprüfung
– Lernfahrausweis
– Grundkurs 8 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
– Verkehrskundeunterricht
– Praktische Prüfung
Kat. A1 (ab 18 Jahren)
Motorrad mit einem Hubraum von höchstens 125cm3 und einer Motoleistung von höchstens 11kW (15PS)
Voraussetzung:
– Nothelferausweis
– Basistheorieprüfung
– Lernfahrausweis- Grundkurs 8 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
– Verkehrskundeunterricht
– Praktische Prüfung
ODER
– Fahrausweis Kat. B
Lernfahrausweis
– Grundkurs 8 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
Kat. A (beschränkt)
(mit Beschränkung der Motorleistung)
Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens 35kW (48PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von mindestens 0.20kW/kg, Hubraum mindestens 390 cm3,
– Nothelferausweis
– Basistheorieprüfung
– Lernfahrausweis
– Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
– Verkehrskundeunterricht
– Praktische Prüfung
ODER
– Fahrausweis Kat. B
– Lernfahrausweis
– Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
– Praktische Prüfung
ODER
– Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung vor 1.4.2003)
– Lernfahrausweis
– Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
– Praktische Prüfung
ODER
– Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung nach 1.4.2003)
– Lernfahrausweis
– Grundkurs 6 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate), der Grundkurs von 8 Std., der mit dem Lernfahrausweis Kat. A1 absolviert wurde, wird angerechnet
– Praktische Prüfung
Kat. A
(ohne Beschränkung der Motorleistung)
Motorrad mit einem Motorleistung von mehr als 35kW (48PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von mindestens 0.20 kW/kg, Hubraum von mindestens 590 cm3 (Prüfungsfahrzeug muss mindestens 40kW haben)
– Fahrausweis Kat. A beschränkt auf 35kW mit mindestens 2 Jahren praktischer Erfahrung
– Beschränkung wird aufgehoben, sofern in den letzten 2 Jahren kein Entzug des Führerausweises der Kat. A verfügt wurde
– Gesuch für Aufhebung der Beschränkung einreichen
– Die unbeschränkte Kat. A wird ohne Prüfung erteilt